E-Signatur-Schnittstelle ist nur dann ein belastbares Auswahlkriterium, wenn Signaturbeleg und Dokumentversion zusammenbleiben. Eine vorhandene Schnittstellenbezeichnung allein reicht nicht; Richtung, Fehlerbehandlung, Aktualität und Export müssen im Test sichtbar werden.
Was muss die Schnittstelle nachweisbar leisten?
- 01
Signaturbeleg und Dokumentversion zusammenbleiben
- 02
Fehlerstatus und Wiederanlauf werden protokolliert
- 03
Berechtigungen lassen sich getrennt steuern
- 04
Vollständiger Export bleibt nach Vertragsende verfügbar
Anbieter für den Praxistest
Den Ausnahmefall testen, nicht nur den Normalfall
Erzeugen Sie einen doppelten Datensatz, eine nachträgliche Änderung und einen Ausfall. Prüfen Sie, welches System führt und wie sich der Vorgang ohne stillen Datenverlust korrigieren lässt.
Entscheidend ist „Signaturbeleg und Dokumentversion zusammenbleiben“: Dokumentieren Sie dafür Verantwortliche, Fehlerpfad und Export nach Vertragsende.
- BSI TR-03138 RESISCAN: Anforderungen und Vorgehen für ersetzendes Scannen.
- GoBD in der Fassung 2025: Nachvollziehbarkeit und Aufbewahrung steuerrelevanter digitaler Unterlagen.
Prüfbar
Quellen dieser Analyse
- regulatorBSI TR-03138 RESISCANBundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik • geprüft am 12. August 2026 • belegt: Anforderungen und Vorgehen für ersetzendes Scannen.Quelle öffnen ↗
- officialGoBD in der Fassung 2025Bundesministerium der Finanzen • geprüft am 12. August 2026 • belegt: Nachvollziehbarkeit und Aufbewahrung steuerrelevanter digitaler Unterlagen.Quelle öffnen ↗